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Ihre Firmengründung in nur sechs Schritten

Die Verfassung der Schweiz gewährt allen – einschliesslich Ausländern – das Recht, Unternehmen zu gründen, Geschäfte zu machen oder eine Firma zu besitzen. Ihre Gewerbefreiheit ist garantiert. Und dies sind die sechs einfachen Schritte der Firmengründung in der Basel Area.

1. Die Vorgaben verstehen

In einem ersten Schritt werden die rechtlichen und treuhänderischen Implikationen Ihrer Unternehmensgründung in der Basel Area überprüft. Die nötigen Informationen für die Gründung oder Niederlassung eines Unternehmens in der Schweiz liefert Ihnen Basel Area Business & Innovation, hilft Ihnen aber auch bei der Umsiedlung und beim Finden erster Büroräumlichkeiten und knüpft Kontakte zu Rechtsanwälten und HR-Beratern.

2. Eine Rechtsform erstellen

Das in der Schweiz zu gründende Unternehmen muss einer der dafür vorgesehenen Rechtsformen entsprechen.

Unternehmen in ausländischer Hand unterliegen in der Schweiz keinen besonderen Einschränkungen. Die Rechtsformen, für die sich in der Schweiz niederlassende Unternehmen meistens entscheiden, sind Tochtergesellschaften in der Form von Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) sowie Zweigniederlassungen. Als attraktive Rechtsform für Risikokapital kommt die neu geschaffene Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK) in Frage.

Weitere Informationen bietet das Handbuch für Investoren.

3. Die erforderlichen Dokumente einreichen

Nachdem Sie die erforderlichen Dokumente eingereicht haben, dauert es bis zur rechtlichen Anerkennung Ihrer Unternehmensgründung nur noch zwei bis vier Wochen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen gegenüber anderen rechtsfähig. In einigen Fällen kann dies sogar noch schneller gehen, beispielsweise bei Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften, die online auf der Plattform EasyGov angemeldet werden können.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) geht so:

  • Lassen Sie sich von einem Treuhänder oder Anwalt die erforderlichen Dokumente für die Gründungsbeurkundung erstellten
  • Zahlen Sie das Stamm- oder Aktienkapital auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank ein
  • Prüfen und unterzeichnen Sie die Dokumente und lassen Sie sie von einem Notar beglaubigen.
  • Reichen Sie die beglaubigte Gründungsdokumentation samt Bestätigung der Kapitaleinzahlung beim Handelsregisteramt ein.
  • Das Unternehmen ist gegründet und im Handelsregister eingetragen

Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch für Investoren

4. Beachten Sie die Gründungskosten

Die Gründung eines Unternehmens in der Basel Area kann die Mitwirkung eines Anwalts oder Treuhänders erfordern, wenn das Unternehmen in der Schweiz neu im Handelsregister eingetragen wird. Die Kosten hängen von der Rechtsform und der Unternehmensgrösse ab. Sie können zwischen wenigen hundert Schweizer Franken für eine Kommanditgesellschaft oder Einzelfirma und mehreren tausend Franken für eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) liegen.

Beachten Sie, dass in der Schweiz die Pflicht der Rechnungslegung und Buchführung besteht, die das Erstellen eines Jahresabschlusses (Gewinn- und Verlustrechnung) nach True & Fair View-Standard (wie US GAAP, IFRS oder Swiss GAAP FER) erfordert. Dieser muss ab einer bestimmten Unternehmensgrösse von einer zugelassenen Revisionsstelle (Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer) ordentlich geprüft werden.

5. Die richtigen Genehmigungen einholen

Ermitteln Sie die für Ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Genehmigungen. Zusätzlich zur Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung kann für Angestellte mit bestimmten Tätigkeiten eine Berufsbewilligung erforderlich sein. Die bilateralen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der EU besagen, dass Bürger der EU 26 und der EFTA auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Rechte besitzen wie Schweizer Bürger.

Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten wird über ein Quotensystem erteilt. Diese Bewilligungen erhalten in der Regel nur hochqualifizierte Fachkräfte, das leitende Management, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bekannte Persönlichkeiten aus Kultur und Kreativwirtschaft (sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind). Weitere Informationen

6. Eine Domiziladresse einrichten

Sobald Sie einen Eintrag im Handelsregister haben, können Sie Büroraum anmieten. Basel Area Business & Innovation unterstützt Unternehmen, die sich in der Region ansiedeln, bei der Suche nach einem geeigneten Standort. Auch wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem andern Land liegt, können Sie in der Schweiz problemlos Immobilien erwerben. Im Allgemeinen ist für den Erwerb von Liegenschaften, die für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden, keine besondere Bewilligung erforderlich. Nicht zulässig ist der Erwerb zum Zweck des Immobilienhandels und der Vermietung von Wohneinheiten.

Jedoch kann für Staatsangehörige mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz beim Erwerb von nicht gewerblich genutzten Immobilien eine Genehmigung erforderlich sein. Dies gilt ebenso, falls sich der Hauptsitz des Unternehmens ausserhalb der Schweiz befindet beziehungsweise für ausländische Staatsangehörige ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Für Neubauten oder bauliche Veränderungen von Gebäuden sind Baubewilligungen erforderlich. Die Zonenplanung der Gemeinden berücksichtigt Umwelt und Gesundheit und setzt gewisse Schranken.

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